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   SG Gotha, 18.05.2011 - S 41 KR 1708/10   

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SG Gotha, 18.05.2011 - S 41 KR 1708/10 (https://dejure.org/2011,39981)
SG Gotha, Entscheidung vom 18.05.2011 - S 41 KR 1708/10 (https://dejure.org/2011,39981)
SG Gotha, Entscheidung vom 18. Mai 2011 - S 41 KR 1708/10 (https://dejure.org/2011,39981)
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  • BSG, 08.11.2005 - B 1 KR 18/04 R

    Krankenversicherung - Gewährung von Krankengeld -

    Auszug aus SG Gotha, 18.05.2011 - S 41 KR 1708/10
    Ob das SG diese beim Umfang der Tätigkeit des Prozessbevollmächtigten berücksichtigt, ist eine Frage der Beweiswürdigung (§ 128 SGG) und nur dann ein Verfahrensfehler, wenn das Gericht die Grenzen der freien Beweiswürdigung überschreitet (vgl. BSG, Urteil vom 8. November 2005 - Az.: B 1 KR 18/04 R, nach juris).
  • BSG, 25.02.2010 - B 11 AL 24/08 R

    Rechtsanwaltsvergütung - Geschäftsgebühr - vorgerichtliche Tätigkeit - isoliertes

    Auszug aus SG Gotha, 18.05.2011 - S 41 KR 1708/10
    Erstattungsfähig nach § 63 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 SGB X ist, wie bereits der Normtext und die systematische Stellung im Gesetz - nämlich im Fünften Abschnitt über das Rechtsbehelfsverfahren - deutlich machen, ausschließlich die anwaltliche Vergütung, die für das isolierte Vorverfahren anfällt (vgl. BSG, Urteil vom 25. Februar 2010 - Az.: B 11 AL 24/08 R m.w.N., nach juris).
  • BSG, 03.04.2008 - B 11b AS 15/07 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde; Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung

    Auszug aus SG Gotha, 18.05.2011 - S 41 KR 1708/10
    Eine Rechtssache hat über den Einzelfall hinaus nur dann eine grundsätzliche Bedeutung, wenn sie eine Rechtsfrage aufwirft, deren Klärung aus Gründen der Rechtseinheit oder der Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und durch das Berufungsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (vgl. Bundessozialgericht (BSG), Beschluss vom 3. April 2008 - Az.: B 11b AS 15/07 B m.w.N., nach juris).
  • BSG, 27.07.2009 - B 13 RS 35/09 B
    Auszug aus SG Gotha, 18.05.2011 - S 41 KR 1708/10
    Darüber hinaus ist die Darlegung erforderlich, dass und warum die Entscheidung des SG - ausgehend von dessen materieller Rechtsansicht - auf dem Mangel beruhen kann, dass also die Möglichkeit einer Beeinflussung der Entscheidung besteht (vgl. BSG, Beschluss vom 27. Juli 2009 - Az.: B 13 RS 35/09 B).
  • LSG Thüringen, 24.10.2011 - L 6 KR 1097/11

    Anforderungen an die Begründetheit einer Nichtzulassungsbeschwerde

    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts wird ergänzend auf den Inhalt der Beschwerdeakte sowie der beigezogenen Prozessakte des SG Gotha (Az.: S 41 KR 1708/10) und der beigezogenen Verwaltungsakten der Beklagten Bezug genommen, der Gegenstand der Entscheidung war.
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